Übereinkommen

Hand mit Füller unterschreibt ein Dokument

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In zunehmendem Maße weisen Personenstandsfälle einen Auslandsbezug auf. Bei der Bearbeitung dieser Fälle sind die Vereinbarungen in internationalen und bilateralen Übereinkommen zu berücksichtigen. Eine Zusammenstellung von Übereinkommen der Haager Konferenz, der Vereinten Nationen, der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen, des Europarates sowie von bilateralen Übereinkommen mit personenstandsrechtlichem Einschlag finden Sie hier.