Nr. 33: Übereinkommen über die Nutzung der Plattform der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen zur internationalen Übermittlung von Personenstandsdaten auf elektronischem Wege
Übereinkommen
Hinweise:
Dieses Übereinkommen ist bislang nur von Belgien, Frankreich, Luxemburg und Polen gezeichnet, aber noch nicht ratifiziert worden. Es ist daher noch nicht in Kraft getreten.
Der Text des Übereinkommens liegt in deutscher Sprache zurzeit nicht vor.