Informationen in leichter Sprache zum Namens-Recht

Typ: Artikel

Im Gesetzt stehen viele Dinge zu Ihrem Namen.
Das nennt man Namens-Recht.
Das Namens-Recht in Deutschland macht einige Vorschriften.

Zum Beispiel:
Sie wollen Ihren Vornamen ändern.
Oder Ihren Nachnamen.
Das nennt man Namens-Änderung.
Das geht aber nur manchmal.

Familien-Rechtliche Namens-Änderung

Im Gesetz gibt es Vorschriften für Ihren Namen.
Und für eine Änderung von Ihrem Namen.

Das geht:

  • Bei einer Heirat.
  • Bei einer Scheidung.
  • Wenn Sie ein Kind adoptieren.
  • Wenn Sie Ihrem Kind einen Namen geben.

Sonst ist die Änderung von einen Namen schwierig.

Sie wollen einen Namen ändern.
Dann müssen Sie zu einem besonderen Amt.
Das Amt heißt Standes-Amt.

Das Standes-Amt schreibt die Änderung in eine Liste.
Die Liste heißt Personen-Stands-Register.

Die Vorschriften macht die Regierung.

Öffentlich-rechtliche Namens-Änderung

Sie haben einen komischen Namen.
Deswegen bekommen Sie oft Ärger.
Oder Schwierigkeiten.

Dann können Sie den Namen vielleicht ändern.
Das nennt man dann öffentlich-rechtliche Namens-Änderung.

Gründe für Namens-Änderungen

Sie dürfen Ihren Namen nicht einfach so ändern.
Das steht im Gesetz.
Aber manchmal geht das.
Dafür gibt es dann wichtige Gründe.
Das Standes-Amt erklärt Ihnen die Gründe.

Ihr Name gefällt Ihnen nicht?
Das ist kein wichtiger Grund.
Sie dürfen Ihren Namen nicht ändern.

Haben Sie Fragen zu einer Namens-Änderung?
Dann gehen Sie zum Rat-Haus.