Transsexuellenrecht

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Transsexuellenrecht

Personen, die sich wegen ihrer transsexuellen Prägung nicht ihrem Geburtsgeschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfinden, wird die Möglichkeit gegeben, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben.

Das Gesetz über die Änderung von Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654) bietet für diese Menschen im Rahmen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zwei Verfahren mit unterschiedlicher Rechtswirkung an. Die Verfahrensschritte, die nicht zwangsläufig beide durchlaufen werden müssen, betreffen zum einen die Vornamensänderung der betroffenen Person ohne Änderung der registrierten Geschlechtszugehörigkeit (§§ 1 – 7 TSG) und zum anderen die gerichtliche Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit (§§ 8 – 12 TSG), mit der rechtlich der Wechsel des Geschlechts einhergeht. Das Verfahren zur Vornamensänderung wird auch als „kleine Lösung“, das Verfahren zum (rechtlichen) Geschlechtswechsel als „große Lösung“ bezeichnet.

Voraussetzung für die Änderung der Vornamen ist, dass der Antragsteller sich dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, seinen Vorstellungen entsprechend zu leben. Zusätzlich muss mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass sich sein Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird. Das Gericht darf einem Antrag nur stattgeben, nachdem es Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind. Ein Wechsel der (rechtlichen) Geschlechtszugehörigkeit ist mit der Entscheidung über die Änderung der Vornamen nicht verbunden.

Die Voraussetzungen für die Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht entsprechen nach verschiedenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts faktisch den bereits genannten Bedingungen für eine Vornamensänderung.