Familienname des Kindes nach ausländischem Recht

Typ: Artikel

Haiti

Gesetzliche Vorschriften über den Familiennamen des Kindes bestehen nicht.

Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, erhält gewohnheitsrechtlich den Familiennamen des Vaters.

Das Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält, wenn es von den Eltern als gemeinsames Kind anerkannt ist, den Familiennamen des Vaters, sonst den Familiennamen der Mutter.

Heiliger Stuhl

siehe unter Vatikanstadt

Honduras

Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, erhält bei der Geburt einen aus den ersten Familiennamen der Eltern zusammengesetzten Namen in der Reihenfolge Vater-Mutter-Name.

Das Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält bei der Geburt einen aus den ersten Familiennamen des Vaters und der Mutter zusammengesetzten Namen, wenn beide das Kind anerkannt haben. Ist das Kind nur von einem Elternteil anerkannt, erhält es nur dessen ersten Familiennamen.

Das adoptierte Kind erhält den Namen des/der Annehmenden nach o.a. Regeln.