Familienname des Kindes nach ausländischem Recht

Typ: Artikel

Dänemark

Das Kind erhält bei der Geburt, den von seinen Eltern gewählten Nachnamen. Erfolgt die Namensgebung nicht innerhalb der Sechs-Monats-Frist, erhält das Kind den Nachnamen der Mutter.

Nachnamen, die in Dänemark von mehr als 2000 Personen getragen werden, sind nicht geschützt und können von jedermann angenommen. Nachnamen, die von weniger als 2000 Personen in Dänemark getragen werden, sind geschützt und können nicht von anderen Personen angenommen werden. Als Nachname kann der Nachname der Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Ururgroßeltern angenommen werden. Auch kann ein bisheriger Mittelname zum Nachnamen bestimmt werden; ebenso der Nachname des momentanen oder früheren Ehepartners des Vaters oder der Mutter, wenn der jeweilige Stiefvater/Stiefmutter zustimmt. Namen, die in Dänemark bisher nicht als Nachnamen geführt wurden, können als Nachname gewählt werden, es sei denn, sie könnten mit einem geschützten Nachnamen, einer Gesellschaft, einer Vereinigung, einer Wertmarke oder etwas ähnlichem oder einem allgemein bekannten Künstlernamen, einer allgemein bekannten ausländischen oder historischen Person verwechselt werden. Der Nachname kann aus den Vornamen eines Elternteils unter Anfügung des Suffixes „søn“ (Sohn) oder „datter“ (Tochter) gebildet werden – „Patronymnavn“. Die Vornamen von Eltern, Großeltern können zum Nachnamen des Kindes bestimmt werden, wenn der Name seine Tradition in einer Kultur hat, die zwischen Vor- und Nachname nicht unterscheidet. Zwei Namen, die beide für sich genommen ein Nachname sein können, können zusammen als Nachname angenommen werden, wenn sie mit einem Bindestrich verbunden werden.

Das adoptierte Kind kann den Namen seiner Adoptiveltern oder seiner leiblichen Eltern als Nachnamen erhalten.

Als Mittelname, der zwischen Vor- und Nachname gestellt wird, können folgende Namen gewählt werden: ein Name, der als Nachname geführt werden kann (außer Patronymnavn), ein Name, der als Mittelname von Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Ururgroßeltern geführt wird oder geführt wurde und ein Name, der als Vorname geführt werden kann.

Dominica

Über die Namensführung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. 

Dominikanische Republik

Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, führt gewohnheitsrechtlich als Nachnamen einen Doppelnamen bestehend aus dem ersten Nachnamen des Vaters und dem ersten Nachnamen der Mutter.

Das Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, führt den Namen seiner Mutter. Erkennt der Vater das Kind an und wird er ordnungsgemäß als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen, ändert sich der Nachname des Kindes in einen Doppelnamen bestehend aus dem ersten Nachnamen des Vaters und dem ersten Nachnamen der Mutter. Die Namensänderung erfolgt automatisch mit der Eintragung des anerkennenden Vaters in die dominikanische Geburtsurkunde, da dort nur der Vorname des Kindes eingetragen wird. Der Nachname des Kindes wird nicht gesondert genannt, sondern ist aus den Personenangaben über Mutter und Vater herzuleiten.

Das adoptierte Kind erhält den Namen des/der Annehmenden.

Dschibuti

Es sind weder gesetzliche Bestimmungen über die Namensführung bekannt noch liegen gesicherte Erkenntnisse hierüber vor.