Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht

Typ: Artikel

Uganda

Gesetzliche Vorschriften über die Namensführung der Ehegatten bestehen nicht.

Häufig behält jeder Ehegatte seinen bei der Eheschließung geführten Familiennamen.

Gewohnheitsrechtlich kann ein gemeinsamer Name bestimmt werden. Hiervon wird selten Gebrauch gemacht. 

Ukraine

Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen beibehalten und beide Ehegatten können den Familiennamen des anderen Ehegatten voranstellen oder anfügen.

Durch gemeinsame Erklärung der Ehegatten wird der Geburtsname oder der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau oder ein aus diesen Namen zusammengesetzter Familienname gemeinsamer Familienname. Der Ehegatte, dessen Name nicht gemeinsamer Familienname geworden ist, kann diesem Namen seinen Geburtsnamen oder seinen zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen.

Der Name kann in der jeweiligen grammatisch-geschlechtsspezifischen Form mit weiblicher Endung geführt werden.

Nach Auflösung der Ehe durch Tod wird der bisherige Name beibehalten. Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung kann der Geburtsname oder der voreheliche Name wieder angenommen werden. 

Ungarn

Die Ehefrau kann nach der Eheschließung ausschließlich ihren vollen Namen führen oder

  • den vollen Namen des Ehemannes führen mit einem Zusatz, der auf den verheirateten Familienstand hinweist, zu dem der volle Name der Ehefrau hinzugefügt werden kann, oder
  • den Familiennamen des Ehemannes führen mit einem Zusatz, der auf den verheirateten Familienstand hinweist, zu dem der volle Name der Ehefrau hinzugefügt wird, oder
  • zum Familiennamen des Ehemannes ihren eigenen Vornamen hinzufügen.

Der Ehemann kann nach der Eheschließung

  • ausschließlich seinen vollen Namen führen oder
  • zum Familiennamen der Ehefrau seinen eigenen Vornamen hinzufügen.

Der Ehemann beziehungsweise die Ehefrau können als Ehenamen ihre Familiennamen nach der Eheschließung verbinden und zu diesem Ehenamen ihren eigenen Vornamen hinzufügen. Der aus den Familiennamen gebildete Ehename darf höchstens zwei Teile haben.

Nach der Auflösung oder Ungültigkeitserklärung der Ehe führen die Eheleute den Namen weiter, den sie während der Ehe geführt haben. Wenn sie davon abweichen wollen, können sie das nach der Auflösung oder Ungültigkeitserklärung der Ehe dem Standesbeamten anzeigen. Auch in diesem Fall kann jedoch die Ehefrau den Namen des früheren Ehemannes mit einem Zusatz, der auf den verheirateten Familienstand hinweist, nicht führen, wenn sie diesen während der Ehe nicht geführt hat.

Bei einer Wiederverheiratung kann die Ehefrau den Namen des früheren Ehemannes mit einem Zusatz, der auf den verheirateten Familienstand hinweist, nicht führen, und dieses Recht lebt auch nicht wieder auf, wenn diese neue Ehe aufgelöst wird.

Uruguay

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.

Die Ehefrau kann gewohnheitsrechtlich ihrem Familiennamen den Familiennamen des Mannes unter Voranstellung von „de“ anfügen.

Usbekistan

Durch gemeinsame Erklärung können die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Gemeinsamer Familienname kann der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau sein. Die Ehefrau führt den gemeinsamen Familiennamen in abgewandelter Form mit weiblicher Endung.

Jeder der Ehegatten kann auch weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen führen.

Nach Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung wird der bisherige Name beibehalten. Durch Erklärung kann der vor der Eheschließung geführte Familienname wieder angenommen werden.