Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht

Typ: Artikel

Pakistan

Das Namensrecht ist nicht kodifiziert. Es beruht auf den Traditionen der jeweiligen Religionsgemeinschaften und zeichnet sich durch besondere Flexibilität aus.

Jeder Ehegatte behält seine bisherigen Eigennamen und kann diese Namen jederzeit ändern. 

Palau

Es sind weder gesetzliche Bestimmungen über die Namensführung bekannt noch liegen gesicherte Erkenntnisse hierüber vor. 

Panama

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.

Die Ehefrau kann gewohnheitsrechtlich ihrem eigenen Namen den Familiennamen des Mannes unter Voranstellung von „de“ hinzufügen.

Bei Auflösung der Ehe durch Tod oder durch Scheidung wird der bisherige Name beibehalten. Die verwitwete Frau kann ihrem eigenen Namen den Familiennamen des Mannes unter Voranstellung von „viuda de“ hinzufügen. Die geschiedene Frau kann ihren Geburtsnamen wieder annehmen. 

Papua-Neuguinea

Es sind weder gesetzliche Bestimmungen über die Namensführung bekannt noch liegen gesicherte Erkenntnisse hierüber vor. 

Paraguay

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.

Die Ehefrau kann gewohnheitsrechtlich den Familiennamen ihres Mannes benutzen und an ihren eigenen Namen anfügen. Der Ehemann kann den Familiennamen seiner Ehefrau dem eigenen hinzufügen.

Bei Auflösung der Ehe durch Tod kann die verwitwete Frau ihren bisherigen Familiennamen weiterverwenden.

Bei Auflösung der Ehe durch Scheidung führt die Ehefrau künftig ihren Geburtsnamen.

Peru

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.

Die Ehefrau hat das Recht, den Familiennamen des Ehemannes zu führen, angehängt an den ihrigen.

Bei Auflösung der Ehe durch Tod kann die verwitwete Frau den Familiennamen des Mannes weiterführen, solange sie keine neue Ehe eingeht.

Bei Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Nichtigkeit darf die Ehefrau den Namen des Mannes nicht weiterführen. 

Philippinen

Der Ehemann behält seinen Namen bei. Die Ehefrau kann ihren Mädchennamen behalten oder wahlweise ihrem früheren Vor- und Familiennamen den Familiennamen des Ehemannes anfügen oder ihren Vornamen beibehalten und den Familiennamen des Mannes führen oder den Vor- und Familiennamen ihres Ehemannes mit dem Zusatz „Frau“ führen.

Bei Auflösung der Ehe durch Nichtigerklärung soll die Frau ihren Mädchennamen wieder annehmen, wenn sie der schuldige Teil war.

Polen

Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen. Beide können ihrem Familiennamen den Familiennamen des anderen Ehegatten voranstellen oder anfügen.

Durch gemeinsame Erklärung können die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Gemeinsamer Familienname kann der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau sein.

Nach Auflösung der Ehe durch Tod oder durch Scheidung wird der bisherige Name beibehalten. Auf Antrag kann der voreheliche Name wieder angenommen werden.

Portugal

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen. Beide Ehegatten können ihrem Familiennamen den Familiennamen des anderen Ehegatten anfügen.

Bei Auflösung der Ehe durch Tod wird der bisherige Name beibehalten.

Bei Auflösung der Ehe durch Scheidung kann der bisherige Name beibehalten werden, wenn der andere Ehegatte durch Erklärung vor dem Standesbeamten zustimmt oder das Gericht dieses Recht zuspricht, ansonsten wird der voreheliche Name wieder angenommen.