Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht

Typ: Artikel

Haiti

Gesetzliche Vorschriften über die Namensführung der Ehegatten fehlen. Die Ehegatten führen gewohnheitsrechtlich den Familiennamen des Mannes als gemeinsamen Familiennamen. 

Heiliger Stuhl

siehe unter Vatikanstadt

Honduras

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.

Gewohnheitsrechtlich kann die Ehefrau ihrem Familiennamen oder dem ersten Teil ihres Familiennamens den ersten Teil des Familiennamen ihres Mannes unter Voranstellung von „de“ anfügen oder sich nur mit dem ersten Teil des Familiennamen ihres Mannes unter Voranstellung von „de“ bezeichnen.