Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht

Typ: Artikel

Fidschi

Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Gemeinsamer Familienname ist der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes.

Die Ehefrau darf ihren Geburtsnamen nur dann weiterführen, wenn sie hierfür berufliche Gründe nachweist. 

Finnland

Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen beibehalten.

Durch gemeinsame Erklärung der Ehegatten wird der Familienname des Mannes oder der Frau, wenn dieser nicht durch eine frühere Ehe erworben wurde, gemeinsamer Familienname. Der Ehegatte, dessen Name nicht gemeinsamer Familienname geworden ist, kann diesem Namen seinen Geburtsnamen oder seinen zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen zum persönlichen Gebrauch voranstellen.

Bei Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod kann der Geburtsname oder ein früher geführter Familienname (wenn dieser dem gemeinsamen Familiennamen vorangestellt war) wieder angenommen werden. 

Frankreich

Jeder Ehegatte behält seinen bei der Eheschließung geführten Familiennamen. Die Ehefrau bezeichnet sich jedoch gewohnheitsrechtlich mit dem Familiennamen ihres Mannes oder fügt ihrem Familiennamen den des Mannes hinzu.