Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht

Typ: Artikel

Ecuador

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.

Die Ehefrau kann ihrem ersten Familiennamen den ersten Familiennamen des Ehemannes mit vorangestelltem „de“ hinzufügen.

Bei Auflösung der Ehe durch Tod kann der bisherige Name beibehalten werden oder der Mädchenname wieder angenommen werden. Die geschiedene Frau führt ihren Ledigennamen.

El Salvador

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen. Die Ehefrau kann ihre beiden Familiennamen weiter nutzen oder ihrem ersten Familiennamen den ersten Familiennamen ihres Mannes mit oder ohne den Zusatz "de" hinzufügen. Im Alltag kann die Ehefrau verschiedene Namen benutzen, die sich aus einer Kombination ihrer Namen und denen ihres Ehemannes zusammensetzen.

Bei Auflösung der Ehe durch Tod kann die verwitwete Frau bis zu einer erneuten Eheschließung den Namen des verstorbenen Ehemannes in den oben beschriebenen Varianten weiter nutzen. Des Weiteren kann sie einem eventuellen „de“ das Wort „viuda“ (verwitwete) oder eine Abkürzung davon (i.d.R. vd.) voranstellen.

Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung erhält die Ehefrau ihren vor der Eheschließung geführten Familiennamen zurück. 

England

siehe unter Vereinigtes Königreich

Eritrea

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Gewohnheitsrechtlich führt jeder Ehegatte weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen. 

Estland

Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen beibehalten. Beide Ehegatten können ihrem Familiennamen den Familiennamen des anderen Ehegatten anfügen.

Durch gemeinsame Erklärung der Ehegatten wird der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau gemeinsamer Familienname. Der Ehegatte, dessen Name nicht gemeinsamer Familienname geworden ist, kann diesem Namen seinen zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen anfügen.

Bei Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod kann der voreheliche Familienname wieder angenommen werden.