Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht

Typ: Artikel

Ruanda

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.

Rumänien

Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen beibehalten.

Durch gemeinsame Erklärung der Ehegatten wird der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau oder ein aus beiden Namen gebildeter Doppelname gemeinsamer Familienname.

Bei Auflösung der Ehe durch Tod wird der bisherige Name beibehalten. Bei Auflösung der Ehe durch Scheidung wird der voreheliche Familienname wieder angenommen. Der Ehename kann nach der Scheidung weitergeführt werden, wenn beide Ehegatten dies durch Aufnahme in das Scheidungsurteil vereinbaren oder aus wichtigen Gründen dieses Recht durch das Gericht erteilt wird. 

Russische Föderation

Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen. Beide können ihrem Familiennamen den Familiennamen des anderen Ehegatten anfügen.

Durch gemeinsame Erklärung können die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Gemeinsamer Familienname wird der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau.

Nach Auflösung der Ehe durch Tod wird der bisherige Name beibehalten. Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung kann der voreheliche Name wieder angenommen werden.