Personenstandsrecht

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Personenstandsrecht

"Personenstand" ist die familienrechtliche Stellung eines Menschen innerhalb der Rechtsordnung einschließlich seines Namens.

Die Dokumentation der familienrechtlichen Verhältnisse erfolgt nach den personenstandsrechtlichen Vorschriften ausschließlich durch den Standesbeamten, der die Personenstandsfälle in den von ihm geführten Personenstandsregistern (Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister, Geburtenregister und Sterberegister) beurkundet.

Die personenstandesrechtlichen Vorschriften sind in dem Personenstandsgesetz (PStG) und der Personenstandsverordnung (PStV) zu finden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates auf der Grundlage von Art. 84 Abs. 2 des Grundgesetzes eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum PStG (PStG-VwV) erlassen.