Mit diesem Rundschreiben werden Hinweise zur Erhöhung der Entgelte für außertarifliche Arbeitsverträge in Umsetzung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 gegeben. Insbesondere werden die Anpassungen der Festbeträge der Entgelte der Beschäftigten mit einem Arbeitsvertrag nach den Musterarbeitsverträgen nach Anlage 1a und 1b ("AT B außen", "AT B innen") des BMI-Rundschreibens vom 10. April 2016 bekannt gegeben.
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