Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Typ: Rundschreiben , Schwerpunktthema: Personenstandsrecht , Datum: 27.03.2019

Keine Geltung für die Philippinen

RdSchr. d. BMI v. 26.3.2019 - V II 1 - 20103/88#26 -

per E-Mail an Innenministerien/Senatsverwaltungen für Inneres der Länder

Die Philippinen werden dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation mit Wirkung vom 14. Mai 2019 beitreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat unter Bezugnahme auf Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens Einspruch gegen den Beitritt der Philippinen erhoben. Das Übereinkommen ist daher zwischen den Philippinen und der Bundesrepublik Deutschland nicht anwendbar. Da die Legalisation von Urkunden aus den Philippinen ausgesetzt ist, können philippinische Urkunden durch die Botschaft Manila in Amtshilfe für deutsche Behörden auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit überprüft werden. Als Echtheitsnachweis für deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung in den Philippinen kommt weiterhin nur die Legalisation durch eine Auslandsvertretung der Philippinen in Deutschland in Frage.

Ich wäre dankbar, wenn den Standesämtern und den in Ihrem Haus für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen Stellen diese Information bekannt gegeben wird.

Im Auftrag

Referat V II 1