Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Rundschreiben 21.09.2017
Beitritt von Guatemala
RdSchr. d. BMI v. 20.9.2017 - V II 1 - 20103/88#19 -
per E-Mail an Innenministerien/Senatsverwaltungen für Inneres der Länder
Guatemala hat den Beitritt zum Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation erklärt. Das Übereinkommen ist zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Guatemala am 18. September 2017 in Kraft getreten. Informationen zu dem Beitritt von Staaten zu dem Übereinkommen sind auch auf der Internetseite der Haager Konferenz unter https://www.hcch.net/de/instruments/conventions/status-table/?cid=41 abrufbar.
Ich wäre dankbar, wenn den Standesämtern und den in Ihrem Haus für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen Stellen diese Information bekannt gegeben wird.
Im Auftrag