Regelungen anlässlich aktueller Entwicklungen in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19); Anpassung der Regelungen aufgrund der befristeten Ausweitung des § 45 SGB V (Kinderkrankengeld) (aufgehoben durch RdSchr. vom 30.03.2021)
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22.01.2021
Mit diesem Rundschreiben wird das Bezugsrundschreiben vom 21. Dezember 2020 an die befristete Ausweitung des Anspruchs nach § 45 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Krankengeld bei Erkrankung des Kindes - angepasst. Die Änderungen betreffen auch die Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankgeld für die Betreuung von Kindern in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Die Anpassungen sind durch Randstriche kenntlich gemacht.
Das Bezugsrundschreiben vom 21. Dezember 2020 (D5-31001/7#39, D2-30106/28#4) wird aufgehoben und durch dieses Rundschreiben ersetzt.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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