Verlängerung der zeitlich befristeten Zulage für Tarifbeschäftigte beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Typ:
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, Datum:
06.12.2018
Das Rundschreiben regelt für die Dauer der Verwendung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die außertarifliche Zahlung einer zeitlich bis zum 31. Dezember 2023 befristeten Stellenzulage an Tarifbeschäftigte, entsprechend der Vorbemerkung Nummer 8c der Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes.
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