Bekanntgabe des Änderungstarifvertrags Nr. 23 vom 28. November 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)
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29.08.2017
Mit diesem Rundschreiben wird der Änderungstarifvertrag Nr. 23 vom 28. November 2016 zum TVöD - BT-V bekannt gegeben. Mit diesem wird die Feuerwehrzulage für Feuerwehrpersonal der Bundeswehr entsprechend der Regelung für Beamte eingeführt, eine Sonderregelung für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen Arbeitszeit für Besatzungen auf seegehenden Schiffen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie gestrichen und die Opt-out-Regelung für Feuerwehrpersonal der Bundeswehr bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.
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