Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen
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31.05.2016
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung vom 21. Dezember 2015 ist gesetzlich geregelt, dass sich Syndikusanwälte, die in anwaltlichen Versorgungswerken versichert sind, nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen können.
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